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“Linke Barbarei” bei Stadtschlossabbruch

In der Debatte zum Antrag des Landtagspräsidenten Gunter Fritsch, der für das auf dem Alten Markt in Potsdam in den Um- und Aufrissen des früheren Stadtschlosses zu errichtende Gebäude des Brandenburger Landtages die Wiederherstellung der historischen Fassade vorsieht, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Wieland Niekisch am 10. April 2008 im Landtag: Mit dem Neubau nach historischem Vorbild könne klargemacht werden, dass “der Abriss des wiederaufbaufähigen Schlosses durch linke Barbarei nicht das letzte Wort der Geschichte ist”.  Der Vizechef der CDU-Landtagsfraktion, CDU-Kreisvorsitzende in Potsdam und Stadtverordnete der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung ist dafür bekannt, dass er oft verbal um sich schlägt, ohne vorher darüber nachzudenken. Hauptsache die Wirkung ist erreicht. Und hinterfragt werden seine Sprüche sowieso kaum, auch nicht durch die Journalisten, wie das Beispiel des von Volkmar Krause in der MAZ vom 11. April 2008 auf S. 1 verfassten Beitrags zeigt.

Unbestritten ist, dass die Ruinen des bei der Bombardierung Potsdams am 14. April 1945 zerstörten Potsdamer Stadtschlosses im Jahr 1959 gesprengt und vollständig abgetragen wurden. Unbestritten ist auch, dass zu dieser Zeit eine von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) dominierte Stadtverordnetenversammlung und ein SED-Oberbürgermeister in Potdam für die Stadtpolitik verantwortlich zeichneten. Unbestritten ist auch, dass die Beseitigung der Überreste des “Horts des reaktionären Preußentums” einer der sehnlichsten Wünsche der von der SED dominierten Regierung der DDR war.

Die Überreste historisch bedeutsamer Gebäude wurden zu dieser Zeit, und sogar später, aber auch in anderen Teilen Deutschlands beseitigt oder waren für einen Abbruch vorgesehen. Und in diesen Fällen lag die Verantwortung bei Politikern, denen Herr Niekisch wohl kaum unterstellen möchte, dass es sich dabei um “Barbaren” gehandelt hat.

Beispiel 1: Braunschweig
Das Schloss in Braunschweig, auch Braunschweiger Residenzschloss genannt, war die Residenz der braunschweigischen Herzöge. 1718 errichtet, fiel es 1830 einem Brand zum Opfer. Das 1841 neu erbaute Schloss wurde im Zweiten Weltkrieg durch Luftangriffe schwer beschädigt. 1960 beschloss der Stadtrat von Braunschweig, die erhalten gebliebenen Überreste des Schlosses abzureissen. Die Entscheidung des von der SPD mit absoluter Mehrheit beherrschten Stadtrates erfolgte gegen den Widerstand von großen Teilen der Bevölkerung Braunschweigs. (siehe dazu auch: MAZ, Beilage, Ostern 2007, S. 1: Kallensee, Frank: Geschichte und Geschäfte. Potsdam will sein Schloss wiederhaben. Braunschweig hat es schon. Der Preis dafür war hoch. )

Beispiel 2: Berlin
Der Senat von Berlin-West hatte sich ebenfalls mit einem Schloss und mit dessen Schicksal zu befassen, mit dem Schloss Charlottenburg. Zwischen 1695 und 1712 erbaut bzw. ausgebaut, war es 1943 bei Bombenangriffen stark verwüstet worden. Die West-Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten sprach sich für die Wiederherstellung des Bauwerkes und seiner Außenanlagen aus. Der Senat und das Abgeordnetenhaus hatten jedoch - u.a. aus Kostengründen - den Abbruch der Ruinen ins Auge gefasst. Diesem Schicksal entging das Schloss Charlottenburg vor allem deshalb, weil Ende 1950 in Ost-Berlin die Überreste des dortigen Stadtschlosses beseitigt wurden. In einer Reihe mit den Kommunisten genannt zu werden, wenn es um den Umgang mit historischen Baudenkmälern ging, das wollten die West-Berliner Stadtoberen nun doch nicht. Aus diesem Grund vollzogen sie eine Kehrtwende. Das Schloss Charlottenburg wurde wieder aufgebaut.

Sicherlich gibt es auch in anderen Städten, Orten und Gegenden Deutschlands Beispiele für einen in der jüngsten Vergangenheit nicht immer freundlichen Umgang mit historischen Baudenkmälern. Doch auch heute sind viele auf uns aus der Vergangenheit überlieferte Bauwerke bedroht. Oftmals stehen sie finanziellen und wirtschaftlichen Ambitionen im Weg oder werden - aus Geldgründen - als nicht mehr erhaltbar angesehen.  Handelt es sich dabei dann auch um Kulturbarbarei? Wenn ja, dann verteilen sich die “Barbaren” über das ganze politische Spektrum.

Potsdams Ersterwähnung

Der Weg einer Urkunde
Wenn es ein historisches Dokument gibt, um das immer wieder gestritten wird, so ist das die am 3. Juli 993 von König Otto III. unterzeichnete Schenkungsurkunde. In ihr ist der Begriff “Potzupimi” enthalten. Daraus wird abgeleitet, dass Potsdam somit 993 erstmalig namentlich erwähnt worden sei.  Im Jahr 1993 beging die brandenburgische Landeshauptstadt deshalb den 1000. Jahrestag der Ersterwähnung Potsdams. Lang ist die Liste von Veröffentlichungen, die die Auffassung von der im Jahr 993 erfolgten Ersterwähnung Potsdams argumentativ untermauern. In unserer Zeit besonders aktiv betätigte sich mit zahlreichen Veröffentlichungen diesbezüglich der Potsdamer Universitätsprofessor Helmut Assing. Doch seit einigen Jahren werden die Stimmen immer lauter, die Zweifel an der Echtheit der Urkunde von 993 hegen. Sie stützen sich auf die 2003 von dem Innsbrucker Professor der Rechtsgeschichte, Hans Constantin Faußner, aufgestellte Behauptung: Alle vor 1122 datierten so genannten Königsurkunden, gut 600 an der Zahl, sind Fälschungen. Als Fälscher macht er in einem vierbändigen Werk den von 1098 bis 1158 lebenden Abt von Stablo, Corvey und Monte Cassino, Wibald, dingfest. Ob dieser in seinem “Atelier für kreative Diplomatik, Schreibe- und Malkunst” unter anderem auch die Urkunde vom 3. Juli 993 hat anfertigen lassen, ist nicht nachweisbar. Aber eindeutig nachweisbar ist bislang auch nicht, dass die Urkunde wirklich am 3. Juli 993 schon existiert hat.

Ein Weg wäre, das vorhandene Exemplar der Urkunde mit naturwissenschaftlichen Methoden auf sein Alter zu untersuchen. Helmut Assing geht in seinen Arbeiten einen weiteren Weg. Er leitet aus der Untersuchung der gesellschaftlichen und machtpolitischen Verhältnissen der Zeit um 993 die Begründungen für die mögliche Existenz der Schenkungsurkunde ab. Ein dritter Weg, der bislang noch nicht beschritten wurde, der aber vielleicht die verlässlichsten Auskünfte zu erbringen vermag und auf den hier kurz eingegangen wird, ist der, den Weg der Urkunde durch die Jahrhunderte hindurch zu erforschen.

Die Schenkungsurkunde vom 3. Juli 993 und ihr Inhalt wurden der Öffentlichkeit zum ersten Mal im Jahr 1712 bekannt. In diesem Jahr erschien in Leipzig eine 702 Seiten starke Quellenedition. Ihr Titel “Antiqvitates Qvedklinburgenses, Oder Keyserlichen Freyen Weltlichen Stiffte Qvedlinburg: Sampt einigen alten Siegeln und nachrichten so hiezu dienlich. Aus den Abteylichen und Pröbsteylichen Archiv zusammen getragen von D. Friderich Ernst Kettner”. Die Urkunde vom 3. Juli 993 war eines der darin veröffentlichten Dokumente. Bis zum Erscheinen der Quellenedition von Kettner hatte offensichtlich niemand gewusst, dass es ein solches Dokument überhaupt gab. Gefunden hatte er es im Archiv des bereits 936 von den Ottonen gegründeten Freien Weltlichen reichsunmittelbaren Stifts Quedlinburg. Wie es dorthin gelangt war bzw. seit wann es dort lag, teilt Kettner in seiner Arbeit nicht mit. Genau so wenig beschäftigte ihn die Frage, ob das in der Urkunde erwähnte “Potzupimi” identisch war mit der an der Havel sich seit 1660 zur Residenzstadt entwickelnden Potsdam. Das nahm ihm Jacob Paul Gundling ab.

Jacob Paul Gundling, unter König Friedrich I. und nach einer erzwungenen zeitweiligen Unterbrechung später auch unter dessen Sohn (König Friedrich Wilhelm I.) - als Hofhistoriograph tätig, schreibt in seiner 1724 erschienenen Arbeit “Brandenburgischer Atlas oder Geographische Beschreibung der Chur-Marck Brandenburg” unter dem Stichwort “Potsdamm”: Diese Stadt ist eine der ältesten dieses Landes, welche schon zu Zeiten der Kayser Otten des Grossen in denen Quedlinburgischen Brieffschaften gedacht wird.” Gundling verweist als Beleg auf die von Kettner 12 Jahre zuvor veröffentlichte Urkunde. Er gibt ihr damit eine offizielle Bestätigung als “Ersterwähnungserkunde” und stellt als erster den Zusammenhang zwischen “Potzupimi” und “Potsdamm” her. Ohne über schlüssige Beweise zu verfügen, setzte Gundling Potzupimi und Potsdam gleich. Vielleicht wollte er damit Friedrich Wilhelm I., der ihn sowohl förderte als auch schikanierte, einen Gefallen tun. Stolz auf die Geschichte seines Geschlechts, musste es für des “Soldatenkönigs” Seele wie Balsam gewesen sein, mit Potsdam eine Residenz- und Garnisonstadt zu besitzen, die bereits 993 unter den Ottonen Erwähnung gefunden hatte. Kaum eine andere Stadt Brandenburgs, auch das wesentlich größere Berlin, konnte eine so lange Geschichte aufweisen.

Alle auf Gundling folgenden und sich mit der Geschichte Potsdams befassenden Personen verwenden den von ihm behaupteten Zusammenhang unkritisch. In Frage gestellt wurde von ihnen auch nicht die Echtheit der Urkunde. Bis auf den heutigen Tag ist keine Arbeit bekannt, die sich mit der Frage auseinandersetzt, welchen Weg die Urkunde bis zu ihrer erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 1712 zurück gelegt hatte und bis wann, rückwärts betrachtet, ihre Existenz eindeutig nachweisbar ist.

Auch Kettner interessierte das Schicksal dieser einzelnen Urkunde nicht. Im Briefwechsel mit Gottfried Wilhelm Leibniz - mit dem er über verschiedene Ecken verwandt war - informierte er den Universalgelehrten über einzelne Aspekte der Geschichte des Freien Weltlichen Stifts zu Quedlinburg. So teilte Kettner in einem Brief u.a. mit, dass der sächsische Kurfürst Ernst, als er 1477 Quedlinburg eroberte, die besten Urkunden des Stifts nach Wittenberg habe bringen lassen. Um welche Dokumente es sich dabei gehandelt habe, gibt er jedoch nicht an.

Die Urkunde vom 3. Juli 993 wird im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalts in Magdeburg aufbewahrt. Dort wartet sie darauf, dass sich ein Historiker der Erforschung des Weges annimmt, den sie im Verlauf der Geschichte zurücklegen musste.

Aktuelle Interpretationen des Namens “Potztupimi” im Internet:
- Universität Potsdam, Institut für Slawistik
- Literaturport Berlin-Brandenburg
- Wikipedia

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